Prozess bzgl. des Maklerlohnes beim Landgericht Hechingen
Als nach mehreren Monaten nach dem privaten Kauf die Sparkasse-Zollernalb (auf welchem Wege auch immer) mitbekommen hat, daß ich das Haus von den Verkäufern in Eigenregie gekauft habe, ging es nicht lange und wir bekamen Post vom Rechtsanwalt der Sparkasse.
Zunächst ein Auskunftsersuchen bzgl. dem Kaufpreis. Dieses wurde von uns (ich als Käufer sowie den Verkäufern) ignoriert - was auch unser Recht war.
Die Sparkasse-Zollernalb hat dann die Auskunft der Kaufsumme sowie die Käuferprovision gerichtlich beim Landgericht Hechingen eingeklagt. Die Klageschrift des Sparkassen-Anwaltes umfasste über 40 Seiten. Ich möchte das jetzt nicht ausführlich erläutern - aber so viele Ungereimtheiten und Unterstellungen habe ich noch nie gelesen (wer dies als neutrale Person gelesen hat, kam fast zum Schluß, daß wir (Käufer und Verkäufer) den Hauskauf haben platzen lassen).
Nach ein paar Schreiben der Rechtsanwälte hin und her gings dann zum Prozess zum Landgericht-Hechingen. Trotz, daß der ursprüngliche Kauf der Immobilie eindeutig durch die Sparkasse-Zollernalb abgesagt wurde (das war auch zwischen den Streitparteien unstrittig, aber nach meiner Meinung vorsätzlich),
verklagte uns die Sparkasse auf Bezahlung der Provisionen (Maklerlohn) von Käufer und Verkäufer (beide zusammen ca. € 32.000,-).
Eine Gütevereinbarung vor Gericht wurde von der Sparkasse sofort und rigeros abgelehnt. Die Richterin hat auch keine Anstalten, gemacht hier nochmals nachzukhaken und doch noch eine Gütervereinbarung zu erreichen.
Im Prozessablauf merkte ich (gefühlsmässig) schon zu Anfang auf welcher Seite die Frau Richterin stand. Die Richterin verfolgte meiner Meinung den Standpunkt, daß am Schluß doch alles gut verlaufen ist. Ich habe mein Haus gekauft, die Verkäufer haben das Geld und schließlich hat den Kauf ja die Sparkasse-Zollernalb ursprünglich angestossen.
So ist es zumindest bei mir rübergekommen.
Die Fakten, der meiner Meinung nach offensichtliche Verstoss gegen die Treuepflicht hat eher kaum interessiert. Auch der Makler der Sparkasse-Zollernalb wurde angehört. Leider konnte er sich an die Details der Telefonate am morgen vor dem Notartermin nicht mehr genau erinnern. Genau diese Telefonate waren das Problem (ich und die Verkäufer fühlten sich erpresst und genötigt, da der Makler bzw. der Sparkassen-Vorstand mehr Provision als vereinbart haben wollte).
Und so haben wir den Prozess verloren. Das Gericht hat verfügt, daß wir die Maklerprovisionen an die Sparkasse-Zollernalb bezahlen müssen.
Und dazu natürlich noch aufgelaufene Zinsen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Da das Urteil meiner Meinung nicht auf Logik und Fakten basierte, haben wir Berufung eingelegt. Der Prozess geht nun weiter am Oberlandesgericht-Stuttgart. Näheres hier.
Nachfolgend das Urteil des Landgerichts Hechingen - unter dem Menüpunkt Analyse dazu sage ich Ihnen, was ich persönlich an dem Urteil falsch halte.