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Sind Sie Kunde der Sparkasse-Zollernalb?
Oder möchten Sie in nächster Zeit ein Haus/Wohnung kaufen oder verkaufen?
Lesen Sie, was mir passiert ist!

Hauskauf oder Hausverkauf

Ich empfehle Ihnen dabei einen seriösen Makler zu suchen. Warum ich persönlich die Sparkasse-Zollernalb als nicht seriös empfinde, lesen Sie auf dieser Homepage

Und das ausgerechnet bei mir, da ich schon 30 Jahre bei dieser Bank Geschäfts- und Privatkunde war!

Alles gekündigt:

Privatkonten, Geldanlagen, Geschäftskonten!

Lesen Sie also meine Artikel zu diesem Fall. Ich möchte nicht, daß sich das bei anderen Kunden wiederholt!

Teilen oder verlinken Sie diese Homepage mit Ihren Freunden und Bekannten.

Und wenn Ihnen so etwas in dieser Form auch passiert ist, schreiben Sie mir: georg@huonker.com

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Erpressung oder nicht?

Wie schon erwähnt, fühlte ich mich von der Sparkasse-Zollernalb erpresst. Deshalb habe ich das Vorgehen des Maklers schriftlich bei der Polizei angezeigt, die den Vorfall der Staatsanwaltschaft Hechingen übergeben hat. Da die Sparkasse bei den Verkäufern gleichermassen vorgegangen sind, haben auch diese eine entsprechende Anzeige bei der Polizei gemacht.

Bevor ich die Sparkasse-Zollernalb angezeigte, habe ich mir den nachfolgenden Gesetzestext über Erpressung genau durchgelesen, um zu sehen ob dieser in dem Fall zutrifft.

§ 253 Strafgesetzbuch - Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Punkt 1: Es muss also ein Übel angedroht werden. Für mich war das Übel, das ich Geldmittel von etwa einer Million Euro finanziert habe - und danach der Hauskauf geplatzt ist. Da mein Geschäft wegen Corona geschlossen war, war es geplant das Haus teilweise mit bereits angefragten Handwerkern und teilweise selbst zu renovieren. Alles war schon organisiert!
Ein fast noch schlimmeres Übel ist die seelische Grausamkeit dieser Aktion. Seit 35 Jahren selbstständig - aber so etwas ist mir noch nie passiert. Ich konnte wochenlang fast nicht schlafen, weil mir immer dieser Fall im Kopf rumging.

Auch ein Übel für mich war, daß ich zeitgleich an einem anderen Objekt bei uns im Ort Interesse hatte, aber dem Haus in der Beethovenstraße den Vorzug gab. Nach dem platzen des Vertrages, habe ich mich sofort an die Verkäufer des anderen Objekts gewandt. Leider war dieses schon für einen anderen Käufer reserviert (wurde später auch von diesem erworben) - also ging ich leer aus!

Punkt 2: Klar - die Sparkasse-Zollernalb fordert von mir unrechtmässig Geld, damit wird mein Vermögen vermindert.

Punkt 3: auch ganz klar, die Sparkasse hat vertragswidrig mehr Provision verlangt - Sie wollte sich bereichern!

Diese Erfüllung aller notwendigen Punkte für den Erpressungs-Paragraphen hat mich also bewogen, die Anzeige wegen Erpressung bzw. des Erpressungsversuches zu machen.

Experten hatten mich aber vorher gewarnt: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und muss damit auf die Obrigkeit hören. Damit ist es höchst unwahrscheinlich daß eine öffentliche Institution wie die Sparkasse-Zollernalb angeklagt wird (nur als Anmerkung für alle die es nicht wissen: unser Landrat ist gleichzeitig Verwaltungsrats-Vorstand der Sparkasse-Zollernalb).

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat mich übrigens nie befragt oder angehört - mir kam das sehr merkwürdig vor.

Das Schreiben (bzgl. der Einstellung des Verfahrens) der Staatsanwaltschaft finden Sie nachfolgend:








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